Worum geht es?
Jedes buchführungspflichtige Unternehmen ist seit 2015 gemäß den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) verpflichtet, eine Verfahrensdokumentation zu erstellen, in welcher eindeutig beschrieben sein muss, wie die unternehmensinternen, finanzrelevanten Prozesse ablaufen. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung kann bei einer Betriebsprüfung einen nachweisbaren Fehler im Sinne einer groben Unregelmäßigkeit in der Buchführung darstellen, was häufig zu einer entsprechenden „Schätzungserhöhung“ bei der Besteuerung führen kann.Wer ist der Anbieter?
Produktstruktur:
Verfügbare Produkte:
"Dokumentensatz"
beinhaltet: Einführungspräsentation (PDF), Basisdokument (PDF), Detailliertes Erklärungsdokument (PDF), Zusatzdokumente (PDF)
Für die folgenden Produkte können Sie "Tickets" erwerben, einen Termin mit dem Berater vereinbaren und dann die Ticktes in einem virtuellen Meeting einlösen:
"Einführungs-Meeting" (Videokonferenz mit ZOOM - Umfang 3 Stunden - Ticket verfügbar)
"Frage/Antwort-Session" (Videokonferenz mit ZOOM - je 15 Minuten buchbar - Tickets verfügbar)
"Abschluss-Meeting" (Videokonferenz mit ZOOM - Umfang 1 Stunde - Ticket verfügbar)
"E-Mail-Support" (per E-Mail, buchbar per Anfrage, Tickets verfügbar)
"Beraterstunde" durch einen Exterten (Videokonferenz mit ZOOM - Umfang je 1 Stunde buchbar - Tickets verfügbar)
(Weitere Unterstützungsleistungen - auch vor Ort beim Kunden - nach Vereinbarung)
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PRODUKT INFORMATIONEN
Beispiel: Auszug Verfahrensdokumentation
AUFBAU UND STRUKTURIERUNG DER VERFAHRENSDOKUMENTATION
Die rechtlichen und finanzrechtlichen Anforderungen der deutschen Justizbehörden bestimmen die Tiefe dieser auf die finanzrelevanten Anwendungen angepasste Verfahrensdokumentation. Es sind nur solche Punkte dokumentiert, die für die Nachvollziehbarkeit von organisatorischen oder technischen Prozessen im vorab definierten finanzrelevanten Unternehmensprozess erforderlich sind.
Umfang und Aufbau dieser Verfahrensdokumentation sind in der GoBD jedoch nicht konkret vorgeschrieben, aber in der GoBD ist die Dokumentationspflicht des Unternehmens in Form einer Verfahrensdokumentation explizit gefordert. Die bisher in der Fachliteratur vorhandenen unterschiedlichen Gliederungsstrukturen wurden von Arbeitskreisen mit dem „Regelwerk Verfahrensdokumentation“ sowie der Durchführung der Prüfkriterien für Dokumenten-Management-Anwendungen (PKDML, aktuell Version 5) des Verbandes für Organisation und Information (VOI) e. V., Bonn standardisiert.
Die Prüfkriterien für Dokumenten-Management-Anwendungen, kurz PKDML sind als Gliederungsgrundlage und inhaltliche Basis für diese Verfahrensdokumentation verwendet worden. Es sind alle erforderlichen Punkte mit den spezifischen Ausprägungen der eingesetzten Hard- und Software des Betreiber-Unternehmens dokumentiert. Da die vorliegende Verfahrensdokumentation den Anforderungen des VOI-Verbandes entspricht, ist sichergestellt, dass alle relevanten Anforderungen nachstehend so dokumentiert sind, dass sie für eine Abnahme bzw. ein Testat einer externen Wirtschaftsprüfungsorganisation oder für eine Steuerprüfung ausreichen.
VORGEHENSWEISE BEI ÄNDERUNGEN
Im folgenden Abschnitt ist die Vorgehensweise bei Änderungen an unserer Software und der zur Durchführung
derselben eingesetzten System-Hard- und Software bezüglich der Fortschreibung der Dokumentation fixiert. Die folgenden Änderungen müssen zeitnah protokolliert werden:
• Hardware-Anpassungen
• Software-Anpassungen
• Konfigurations-Änderungen
• Organisatorische Anpassungen
Je nach Art der Änderung sind zeitnah eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten erforderlich:
• Wiederholung der Testfälle der entsprechenden Komponente
• Fortschreibung der Dokumentation
• Interne Teilneuabnahme unserer Software
• Interne Wiederholung der Gesamtabnahme unserer Software